Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich
1. Für unsere Leistungen gelten als Vertragsgrundlage zunächst das Leistungsverzeichnis und Angebot und nachfolgend diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Gültigkeit zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Leistung an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführen.
2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen wurden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
3. Unsere Verkaufsbedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) - es sei denn, einzelne Klauseln sind ausschließlich für Unternehmer bestimmt und entsprechend kenntlich gemacht (durch Kursivdruck), als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen i.S. d. § 310 Abs. 1 BGB.
4. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber.
§ 2 Angebot, Vertragsschluss, Einbeziehung der VOB
1. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Eingehende Angebote können von uns innerhalb von zwei Wochen angenommen werden. Die Annahme unsererseits erfolgt ausschließlich schriftlich oder durch Ausführung der Arbeiten.
2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur annähernd maßgebend und nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart oder ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie dienen der Kennzeichnung und Beschreibung der Ware und stellen keine Beschaffenheitsmerkmale dar. Branchenübliche Abweichungen sind zulässig.
3. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet sind. Vor deren Weitergabe an Dritte bedarf der Auftraggeber unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Sollte kein Vertragsschluss zustande kommen, sind sämtliche Unterlagen, Zeichnung, Kalkulationen und sonstige Unterlagen unverzüglich an uns zurückzugeben
4. Gegenstand des Auftrags sind nur solche Leistungen, die ausdrücklich vom Auftraggeber beauftragt wurden. Zusätzliche Leistungen, die nach Absprache mit dem Auftraggeber erbracht werden, werden gesondert in Rechnung gestellt. Dies gilt insbesondere für alle Kosten, die aus nachträglichen Änderungswünschen des Auftraggebers erwachsen
5. Bei Vertragsverhältnissen mit Verbrauchern über Leistungen des Auftragnehmers wird die „Verdingungsordnung für Bauleistungen Teil B“ (nachfolgend ,,VOB/B" genannt) nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies vereinbart wurde. Der Auftraggeber kann diese jederzeit unter https://dejure.org/gesetze/VOB-B einsehen und herunterladen.
6. Ist der Auftraggeber Unternehmer, ist Vertragsgrundlage die VOB/A/B und /C unter Berücksichtigung der nachfolgenden Regelungen:
a. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der jeweils gültigen Verpackungsverordnung werden nicht zurückgenommen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen
b. Der Auftraggeber übernimmt die Verpflichtung, die gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen Der Auftraggeber stellt uns von der Verpflichtung nach § 10 Abs. 2 ElektroG (Rücknahmepflicht der Hersteller) und damit in Zusammenhang stehenden Ansprüche Dritter frei
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen, Preiserhöhung
1. Gegenüber Verbrauchern ist die jeweils geltende Umsatzsteuer im Angebotspreis enthalten (Bruttopreise).
2. Für Unternehmer gilt: Die Preise im Angebot verstehen sich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen als Nettopreise, zu denen die jeweils geltende Umsatzsteuer auf der Rechnung hinzukommt.
3. Erschwernisse oder Behinderungen der Leistungsausführung, die vom Auftraggeber nicht genannt worden sind und für uns äußerlich nicht erkennbar waren, werden bei Entdeckung von uns umgehend dem Auftraggeber mitgeteilt. Wird aufgrund dessen die vorgesehene Ausführung der Arbeiten erheblich erschwert, kann der Auftragnehmer einen angemessenen Zuschlag verlangen
4. Für erforderliche/notwendige Arbeitsstunden in der Nacht (20:00 Uhr bis 06 00 Uhr) oder an Sonn- oder Feierlagen werden die ortsüblichen Zuschläge berechnet.
5. Wir sind nicht verpflichtet, einen Notdienst anzubieten. Ein Notdienst wird nur in bereits bestehenden vertraglichen Kundenbeziehungen im Rahmen der personellen und organisatorischen Verfügbarkeit angeboten Der Auftraggeber wird bei seiner Anfrage zum Notdienst umgehend darauf hingewiesen, wenn ein Notdienst nicht angeboten werden kann. Für den Notdienst gelten die gesonderten Notdiensttarife, die mit dem Auftraggeber bei Auftragserteilung vereinbart werden
6. Kundendienstaufträge werden mit An- und Abfahrt als Arbeitszeit berechnet.
7. Bei Unternehmern gilt: Der Verwender ist berechtigt, Waren-, Lohn- und sonstige Nebenkosten bei bestehenden Verträgen angemessen anzupassen, wenn eine Leistungsverzögerung nicht vom Verwender vertreten ist und die zugrundeliegende Preissteigerung 5 % oder mehr vom Ausgangsbetrag zum Zeitpunkt der Auftragserteilung beträgt. Erhöht sich der Kaufpreis um mehr als 20%, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
8. Wechselzahlungen sind nur bei besonderer Vereinbarung zulässig. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber, nicht aber an Zahlung statt angenommen. Wechselspesen und Wechselsteuer gehen zu Lasten des Auftraggebers
9. Mehrkosten aufgrund von nachträglichen Änderungswünschen des Auftraggebers werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt
10. Fehlersuchzeit ist zu vergütende Arbeitszeit. Sie wird - für den Fall, dass keine Gewährleistungsarbeiten seitens des Auftragnehmers vorliegen - dem Auftraggeber nach Stunden auch in Rechnung gestellt, wenn ein Auftrag nicht durchgeführt werden kann, weil der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte oder der Auftrag während der Durchführung zurückgezogen wurde.
11. Falls für die Vergütung der Leistungen des Auftragnehmers im Voraus keine Vereinbarung getroffen wurde, gelten die aktuellen Einheitspreise bzw. Stundensätze des Auftragnehmers als vereinbart. Dies gilt insbesondere für während der Durchführung des Auftrages zusätzlich vereinbarte Leistungen. Die Einheitspreise und Stundensatze sind dem Auftraggeber auf Verlangen unverzüglich mitzuteilen
12. Bei Dauerschuldverhältnissen sind die Parteien berechtigt, Verhandlungen über eine Preisanpassung zu verlangen, wenn die Preise des benötigten Materials sich seit Vertragsschluss um 5 % oder mehr verändert haben oder sich die Lohnnebenkosten sich aufgrund gesetzlicher oder tariflicher Änderungen um 5 % oder mehr verändert haben. Maßstab für zukünftige Erhöhungen / Reduzierungen ist der jeweils aktuell vereinbarte Preis. Kommt im Rahmen dieser Verhandlungen keine Einigung über die Änderung der Vertragskonditionen zustande, ist jede Vertragspartei berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende zu kündigen Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
§ 4 Zahlung Abschlagszahlungen
1. Die Schlussrechnung ist innerhalb von vier Wochen nach Zugang fällig
2. Werden uns Tatsachen bekannt, die objektiv geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu verschlechtern oder zu bedrohen, oder werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, sind wir berechtigt, geeignete Sicherheilen zu fordern, die Arbeiten bis zur Zahlung zu unterbrechen oder Vorauszahlung für noch ausstehende Arbeiten zu verlangen. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben hiervon unberührt.
3. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
4. Bei gelieferten oder bereitgestellten erforderlichen Stoffen oder Bauteilen, kann dem Auftraggeber nach seiner Wahl Eigentum an den Stoffen oder Bauteilen übertragen werden oder er hat entsprechende Sicherheiten hierfür zu leisten (§ 632a Abs. 1 S.6 BGB). Der Auftraggeber hat sich innerhalb von 2 Wochen ab Zugang einer Aufforderung durch uns hierüber zu erklären und seine Wahl zu treffen. Trifft der Auftraggeber innerhalb dieser Frist keine Wahl, so hat er an uns Sicherheit in Höhe der von uns geforderten Abschlagszahlung zu leisten, soweit er auch weiterhin hierüber keine Entscheidung trifft.
5. Zahlungsbedingungen:
Variante 1:
Zahlung nach Baufortschritt in 10 Tage rein netto (Bezahlung des Materials bei Materialbestellung ca. 8 Wochen vor Montagebeginn).
Variante 2
50 % Anzahlung bei Auftragsbestätigung
40 % nach Montage
10 % nach Inbetriebnahme
2 % Skonto bei Zahlung innerhalb von jeweils 7 Tagen
Variante 3:
90 % bei Auftragserteilung 10 % nach Inbetriebnahme
Mit 3 % Skonto bei Zahlung innerhalb von jeweils 7 Tagen
Die Zahlungsvariante wird vom Auftraggeber bei Auftragserteilung gewählt.
§ 5 Termine und Leistungszeit
1. Angaben über Termine und Fristen sind unverbindlich, soweit sie nicht ausnahmsweise verbindlich schriftlich zugesagt wurden.
2. Verschiebungen sind möglich insbesondere durch Krankheit, Streiks, schlechtem Wetter, unbekanntem Baugrund und sonstiger höherer Gewalt oder sonstigen Hindernissen und Verzögerungen, die nicht von uns zu vertreten sind. Dies gilt auch für vorhergehenden Baustellen. Für Lieferungsverzögerungen von Vorlieferanten oder anderen außerbetrieblichen Leistungserbringern übernehmen wir keine Haftung.
3. Bei Kundendienstaufträgen zählt sowohl die Anfahrt als auch die Abfahrt zum Auftraggeber als Arbeitszeit.
§ 6 Pflichten des Auftraggebers und Obliegenheiten
1. Der Auftraggeber hat die für die Ausführung der Leistung notwendigen Unterlagen unentgeltlich und rechtzeitig, d.h. mindestens 2 Wochen vor Erbringung der Leistung, zu übergeben. Wird die Frist versäumt. und entstehen dadurch Verzögerungen, hat der Auftraggeber den hierdurch entstehenden Mehraufwand bzw. Schaden zu tragen.
2. Bei Unternehmern gilt: Der Auftraggeber hat innerhalb von zwei Wochen ein vollständiges Leistungsverzeichnis über die vom Verwender zu erbringenden Leistungen inkl. Massen zu übersenden.
3. Bei Werkleistungen ist der Auftraggeber verpflichtet, dass zur vereinbarten Leistungszeit Baufreiheit besteht. Der Auftraggeber hat uns unverzüglich zu informieren, wenn die Baufreiheit nicht gegeben ist, oder vollständig garantiert werden kann. Fällt das Hindernis weg oder lasst sich der Termin der Wiedererlangung der Baufreiheit vorhersehen, so hat er uns darüber unverzüglich zu unterrichten. Für die verspätete Aufnahme oder Wiederaufnahme der Arbeiten bei vom Auftraggeber verschuldeter Unterbrechung, hat dieser uns hierfür eine ausreichende Frist zu gewähren.
4. Der Auftraggeber hat die zur Ausführung der Leistung erforderlichen Lageplätze und Anschlüsse (Baustrom, Bauwasser u. a.) und deren für die Leistungen notwenige Entnahme unentgeltlich dem Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen.
5. Der Auftraggeber hat alle technischen Voraussetzungen für die ordnungsgemäße und gefahrlose Durchführung der Arbeiten auf eigene Rechnung zu schaffen und während der Leistungen aufrecht zu halten.
6. Vor Beginn der Montagearbeiten hat der Auftraggeber die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas-, Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen sowie die erforderlichen statischen Angaben unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.
7. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Baustelle ordnungsgemäß und gefahrlos auch für größere Baufahrzeuge zugänglich ist und der Untergrund entsprechend gesichert ist. Hierfür erforderliche Maßnahmen, Zustimmungen und Genehmigungen hat der Auftraggeber auf eigene Rechnung zu besorgen.
8. Darüber hinaus stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen frei, die mit einer etwaigen unrechtmäßigen Nutzung fremder Grundstücke einhergehen, soweit der Auftragnehmer nach den Angaben des Auftraggebers gehandelt hat.
9. Hat der Auftraggeber einen Architekten, ein Planungsbüro, einen Bauleiter oder ähnliche Leitungsfunktion vergeben, für ihn das Bauvorhaben zu überwachen (nachfolgend Bauleitung), die Bauleitung zu übernehmen oder in sonstiger Weise die Position des Auftraggebers auf der Baustelle einzunehmen, vereinbaren die den Parteien dass die Bauleitung berechtigt ist, für und gegen den Auftraggeber Erklärungen über Art und Umfang der Bauarbeiten abzugeben, insbesondere Nachträge zu vereinbaren und die Abnahme für den Auftraggebers vorzunehmen. Sollte der Architekt hierzu im Innenverhältnis zwischen Auftraggeber und uns nicht entsprechend berechtigt sein, verpflichtet sich der Auftraggeber uns vor Beginn unserer Leistungserbringung darüber zu informieren und klarzustellen, welche Vollmachten die Bauleitung innehat.
10. Der Auftraggeber hat den Verwender über sämtliche Versorgungsleitungen, Kanäle und Schächte im Baustellenbereich zu unterrichten und notwendige Unterlagen (z B aktueller Schachtschein) auf eigene Rechnung zu besorgen und vorzulegen.
11. Sollte der Auftraggeber einen vereinbarten Termin schuldhaft versäumen, wird die Dauer der Anfahrt als Arbeitszeit nach Stunden in Rechnung gestellt.
12. Für Unternehmer gilt die Rügeobliegenheit. Der Auftraggeber ist verpflichtet, im Falle eines Kaufvertrages Lieferungen (§ 377 HGB) unverzüglich zu untersuchen Die Feststellung von Mängeln muss uns binnen einer Ausschlussfrist von einer Woche unter Angabe der konkreten Beanstandung schriftlich gemeldet werden. Die Frist beginnt bei offenen Mängeln mit der Übergabe, bei verdeckten Mängeln mit der Entdeckung. Nach Ablauf der Frist ohne eine Rüge von Mängeln, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
§ 7 Abnahme
1. Die Fertigstellung der Leistung wird dem Auftraggeber persönlich oder schriftlich in Form der Abschlussrechnung angezeigt. Nach Anzeige hat der Auftraggeber die Arbeiten innerhalb von zehn Tagen abzunehmen.
2. Auf Verlangen sind in sich geschlossene Teile der Leistung besonders abzunehmen.
3. Eine förmliche Abnahme hat stattzufinden, wenn eine Vertragspartei es verlangt. Jede Partei kann auf ihre Kosten einen Sachverständigen hinzuziehen. Der Befund ist in gemeinsamer Verhandlung schriftlich niederzulegen. In die Niederschrift sind etwaige Vorbehalte wegen bekannter Mangel und wegen Vertragsstrafen aufzunehmen, ebenso etwaige Einwendungen des Auftraggebers. Jede Partei erhält eine Ausfertigung.
4. Für Unternehmer gilt: Wird gegenüber einem Unternehmer, Juristischen Person des öffentlichen Rechts oder Sondervermögen i S d § 310 Abs,1 BGB keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung mit Ablauf von zwölf Werktagen nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung der Leistung als abgenommen.
5. Für Unternehmer gilt: Wird gegenüber einem Unternehmer, juristischen Person des öffentlichen Rechts oder Sondervermögen i.S. d. § 310 Abs. 1 BGB keine Abnahme verlangt, und hat der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Annahme nach Ablauf von 6 Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart ist. Die Benutzung von Teilen einer baulichen Anlage zur Weiterführung gilt nicht als Abnahme.
6. Vorbehalte wegen bekannter Mängel oder wegen Vertragsstrafen, hat der Auftraggeber spätestens zu den in Nr. 2 und 3 bezeichneten Zeitpunkten geltend zu machen.
§ 8 Gewährleistung und Prüfungspflicht
1. Unwesentliche zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen (Farbe und Struktur) insbesondere bei Nachbestellungen bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien liegen und üblich sind.
2. Mängelansprüche bestehen nicht für Fehler, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, vertraglich nicht vorgesehener Betriebsmittel, Anbringung nicht genehmigter Zusatzgeräte, Durchführung von Reparaturen oder Änderungen durch von uns autorisierter Dritte entstanden sind.
3. Gegenüber Unternehmern, Juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder Sondervermögen i.S. d. § 310 Abs. 1 BGB ein Jahr verjähren die Mangelansprüche für alle verkauften neuen Gegenstände in einem Jahr seit Anlieferung der Sache, für gebrauchte Gegenstande wird die Gewährleistung ausgeschlossen.
4. Von uns durchgeführte Mängelbeseitigungen oder Austauschleistungen aufgrund eines vom Auftraggeber gerügten Mangels, sind nur dann als anerkannte Gewährleistungsarbeiten anzusehen, wenn wir dies dem Auftraggeber gegenüber ausdrücklich erklären. Ansonsten ist von reiner Kulanz unsererseits auszugehen.
5. Gegenüber Unternehmer gilt: Der Auftraggeber hat in Fällen des Verzugs des Auftragnehmers (bei der Erstellung von Bauleistungen) nur dann Anspruch aus § 8 Nr. 3 VOB/B, wenn für Beginn und Fertigstellung eine Zeit nach dem Kalender in Textform vereinbart war, der Auftraggeber dem Auftragnehmer nach Ablauf dieser Zeit eine angemessene Nachfrist gesetzt und erklärt hat, dass er nach fruchtlosem Ablauf der Frist den Auftrag entziehen wird.
§ 9 Vertragliches Rücktrittsrecht
1. Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftraggeber über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat, eine eidesstattliche Versicherung nach§ 807 ZPO abgegeben oder das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde.
2. Gegenüber Unternehmern gilt: Wir sind berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn über die Vermögensverhältnisse des Auftraggebers im Nachhinein ungünstige Umstände bekannt werden, wie insbesondere Zahlungsverzug i. H. v. 25 % der fälligen Verbindlichkeiten bezüglich Forderung des Auftragnehmers, Zahlungseinstellung, überwiegend fruchtlose Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Protest eines vom Auftraggeber einzulösenden Schecks oder Wechsels.
3. Der Auftragnehmer ist zum Rücktritt berechtigt, wenn er trotz des vorherigen Abschlusses eines Einkaufsvertrags seinerseits den Liefergegenstand trotz Abschluss eines Deckungsgeschäfts nicht erhält. Der Auftraggeber wird über die ausgebliebene Selbstlieferung unverzüglich informiert. Im Falle eines Rücktritts wird eine bereits erhaltene Gegenleistung unverzüglich zurückerstattet.
§ 10 Widerrufsbelehrung für Verbraucher
1. Ist der Auftraggeber eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher im Sinne des § 13 BGB), steht dem Auftraggeber ein Widerrufsrecht gemäß § 312g BGB in Verbindung mit § 355 BGB zu.
2. Widerrufsrecht bei Kaufverträgen über Waren:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Im Falle eines Vertrages über mehrere Waren, die Sie im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und die getrennt geliefert werden, beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Tage ab dem Tag, an dem sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Im Falle eines Vertrages über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
M13 Baudienstleistungen GmbH
Belchenstr. 2
70569 Stuttgart
Geschäftsführerin Lidija Lubina
E-Mail: info@m13.biz
Tel 0711 396 89 476
mittels einer eindeutigen Erklärung (z B ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster -Widerrufsformular- verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je .nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens innerhalb vierzehn Tagen ab dem Tag an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichteten an M13 Baudienstleistungen GmbH, Belchenstr. 2, 70569 Stuttgart zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden oder übergeben. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
- Ende der Widerrufsbelehrung
3. Widerrufsrecht bei Dienstleistungen
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab Vertragsabschluss.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
M13 Baudienstleistungen GmbH
Belchenstr. 2
70569 Stuttgart
Geschäftsführerin Lidija Lubina
E-Mail: info@m13.biz
Tel 0711 396 89 476
mittels einer eindeutigen Erklärung (z B ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster -Widerrufsformular- verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
- Ende der Widerrufsbelehrung
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück M13 Baudienstleistungen GmbH, Belchenstr. 2, 70569 Stuttgart, Email: info@m13.biz.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir(*) den von mir/uns(*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
_______________________________________________
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
_______________________________________________
Name des/der Verbraucher(s):
_______________________________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s)
_______________________________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum:________________________
(*) Unzutreffendes streichen
4. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei folgenden Verträgen:
a. Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
b. Verträge zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden.
c. Verträge, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen; dies gilt nicht hinsichtlich weiterer bei dem Besuch erbrachter Dienstleistungen, die der Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt hat, oder hinsichtlich solcher bei dem Besuch gelieferter Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden.
5. Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen auch dann, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert. Bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag muss die Zustimmung des Verbrauchers auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt werden.
§ 11 Haftung und Schadenersatz
1. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einschließlich unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
2. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; In diesem Fall ist aber die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren typischerweise eingetretenen Schaden begrenzt
3. Im Falle eines Lieferverzuges haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende Vertrag ein Fixgeschäft im Sinne von § 286 Abs. 2, Nr. 4 BGB oder von § 375 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Auftraggeber berechtigt ist, geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung In Fortfall geraten ist.
4. Soweit dem Auftraggeber im Übrigen wegen einer fahrlässigen Pflichtverletzung ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auf Ersatz des vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
5. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
6. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gem. § 823 BGB.
7. Die Begrenzung nach Nr. 6 gilt auch, soweit der Auftraggeber anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
8. Bei Unternehmern gilt: Für Verzögerungsschäden haften wir bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe von bis zu 5% des mit uns vereinbarten Kaufpreises/Werklohnes.
9. Soweit die Schadenersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 12 Eigentumsvorbehalt
1. Bei Verbrauchern gilt: Wir behalten uns das Eigentum an den verkauften und/ oder hergestellten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
2. Bei Unternehmern gilt:
a. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Baustoffen, Bauteilen und Pflanzen bis zum Eingang aller Zahlungen vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die gelieferten Waren zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Waren durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeit des Auftraggebers - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen
b. Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Auftraggeber wird stets für uns vorgenommen. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Waren (Faktura-Endbetrag, einschließlich USt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenstanden zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Ware.
c. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich USt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Auftraggebers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Auftraggeber uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Auftraggeber verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
d. Der Auftraggeber tritt uns auch die Forderung zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
e. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheit auf Verlangen des Auftraggebers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unsere Sicherheit die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns
§ 13 Gerichtsstand und anwendbares Recht
1. Nur gegenüber Unternehmern gilt: Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliche-rechtliches Sondervermögen ist, ist unser Geschäftssitz in Stuttgart der Gerichtsstand. Wir sind Jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an jedem sonstigen, gegebenen Gerichtsstand zu verklagen.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen, des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen des UN-Kaufrechts sind ausgeschlossen.
§ 14 Sonstiges
1. Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG): Wir sind nicht bereit und verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
2. Bei Unternehmern gilt: Wir sind jederzeit berechtigt, für die von uns geschuldeten Leistungen zur Erbringung Subunternehmer zu beauftragen.
3. Der Auftraggeber hat eigenverantwortlich die für die Arbeiten erforderlichen (öffentlich-rechtlichen) Genehmigungen zu prüfen und ggf. auf eigene Rechnung zu besorgen.
Stuttgart, den 13.10.2022